Kundeninformation

Kundeninformation

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übermittele ich Ihnen nachfolgende Informationen als Finanz- und Versicherungsmakler:

Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO mit der Registernummer D-WKKS-3GT2M-17 und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO  1.) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilscheinen einer  Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO) und
2.) für die Vermittlung von bzw. Beratung zu öffentlich angebotenen Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (§ 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO) mit der Registernummer D-F-156-QVLW-99

und

als Immobiliendarlehensvermittler (§34i Absatz 1 Satz 1 GewO) gemäß § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) mit der Registernummer D-W-156-FD49-18 – überprüfbar unter www.vermittlerregister.info, oder bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, oder DIHK I Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf)

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

 Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
• konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden, oder als
• in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen
Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder als
• Kombination aus beidem.
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Für die außergerichtliche Streitbeilegung sind folgende Schlichtungsstellen zuständig: 

Martin Holtbecker nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt Martin Holtbecker nicht teil.

Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen):

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901, Email: schlichtung@bundesbank.de, Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr

Martin Holtbecker ist per E-Mail wie folgt zu erreichen: info@holtbecker.eu

Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

Ombudsstelle geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22, 10048 Berlin
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de

Erläuterung EU Transparenzverordnung:

Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Diese sogenannten ESG-Kriterien verfolgen die drei Ziele:

Umwelt (Environment)                           Soziales (Social)                          Unternehmensführung (Government)
 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus können den vorvertraglichen Informationen der Produktgeber das Risiko bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit entnommen werden.

Produktgeber, die keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden unter Umständen bei der Produktauswahl nicht berücksichtigt.

Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
 

Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Sollte im Einzelfall eine höhere Vergütung bestehen, werden wir diese nur annehmen, sofern dieses nicht dem Kundeninteresse widerspricht.

Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO):

Für die Beratung zu den Nachhaltigkeitsrisiken werden die vorvertraglichen Informationen der Produktgeber verwendet. Auch bei Berücksichtigung dieser Kriterien kann es zu Verlusten kommen, die durch Nachhaltigkeitsrisiken ausgelöst wurden.